Wie werde ich Kleingärtner/in?
Die Vorstände der Kleingartenanlagen (KGA) und der Verband sind bemüht, die frei werdenden Kleingärten möglichst übergangslos weiter zu verpachten.
Erste Informationen - kompakt zusammengefasst - lesen Sie in unserem Flyer
Für die schriftliche Bewerbung benutzen Sie bitte das Formular "Bewerbung um einen Kleingarten" in unserem Downloadbereich. Die Anschriften der einzelnen Kolonien finden Sie unter dem Stichpunkt "Kleingartenanlagen".
Den ausgefüllten Bewerbungsbogen geben Sie bitte persönlich beim Kolonievorstand der von ihnen ausgesuchten Kleingartenanlage ab.
In den meisten Anlagen gibt es feste Vorstandssprechstunden. Diese erfahren Sie am „Schwarzen Brett“ oder – soweit vorhanden – auf der Homepage der jeweiligen Kolonie. Oder Sie fragen einen Gartenfreund auf ihrer Wunschanlage und knüpfen dabei gleich die ersten Kontakte.
Bewerbungen die per Post, per E-Mail oder über unser Kontaktformular eingehen werden weder beantwortet noch bearbeitet oder weitergeleitet!
Bei den Kleingärten, die der Bezirksverband Berlin-Süden vertritt, handelt es sich um Pachtgrundstücke. Zwischenpächter ist der Bezirksverband Berlin-Süden. Sie könnten ein neuer Unterpächter sein. Alles was sich auf dem Grundstück befindet (Laube, Abwassergrube, Bäume, Sträucher, usw.) ist Eigentum des Unterpächters.
Der Wert der Gartenlauben und der Aussenanlagen werden von Sachverständigen des Bezirksverbandes festgestellt, sodass "feste" Werte für einen Pächterwechsel vorliegen. Außerdem muss mit einmaligen Kosten (Aufnahmegebühr, etc.) von ca. 300,- Euro gerechnet werden.
Für Pacht und Nebenkosten (ohne verbrauchsabhängige Kosten z.B. Wasser und Strom) müssen monatlich ca. 35,- bis 40,- Euro veranschlagt werden.
Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.
Broschüre: Kleingärten - Pacht, Recht, Kosten
Merkblatt Nr. 6: Zur Gesetzgebung für das Kleingärtnern
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Broschüre: Das bunte Grün - Kleingärten in Berlin
Informationen der Senatsverwaltung zum Thema: Kleingärten in Berlin
Für die schriftliche Bewerbung benutzen Sie bitte das Formular "Bewerbung um einen Kleingarten" in unserem Downloadbereich. Die Anschriften der einzelnen Kolonien finden Sie unter dem Stichpunkt "Kleingartenanlagen".
Den ausgefüllten Bewerbungsbogen geben Sie bitte persönlich beim Kolonievorstand der von ihnen ausgesuchten Kleingartenanlage ab.
In den meisten Anlagen gibt es feste Vorstandssprechstunden. Diese erfahren Sie am „Schwarzen Brett“ oder – soweit vorhanden – auf der Homepage der jeweiligen Kolonie. Oder Sie fragen einen Gartenfreund auf ihrer Wunschanlage und knüpfen dabei gleich die ersten Kontakte.
Bewerbungen die per Post, per E-Mail oder über unser Kontaktformular eingehen werden weder beantwortet noch bearbeitet oder weitergeleitet!
Bei den Kleingärten, die der Bezirksverband Berlin-Süden vertritt, handelt es sich um Pachtgrundstücke. Zwischenpächter ist der Bezirksverband Berlin-Süden. Sie könnten ein neuer Unterpächter sein. Alles was sich auf dem Grundstück befindet (Laube, Abwassergrube, Bäume, Sträucher, usw.) ist Eigentum des Unterpächters.
Der Wert der Gartenlauben und der Aussenanlagen werden von Sachverständigen des Bezirksverbandes festgestellt, sodass "feste" Werte für einen Pächterwechsel vorliegen. Außerdem muss mit einmaligen Kosten (Aufnahmegebühr, etc.) von ca. 300,- Euro gerechnet werden.
Für Pacht und Nebenkosten (ohne verbrauchsabhängige Kosten z.B. Wasser und Strom) müssen monatlich ca. 35,- bis 40,- Euro veranschlagt werden.
Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.
Broschüre: Kleingärten - Pacht, Recht, Kosten
Merkblatt Nr. 6: Zur Gesetzgebung für das Kleingärtnern
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Broschüre: Das bunte Grün - Kleingärten in Berlin
Informationen der Senatsverwaltung zum Thema: Kleingärten in Berlin
Seit dem 1. September 2023, können Interessenten nachlesen, wie die Übernahme eines Kleingartens korrekt funktioniert. Warum?
Immer wieder sieht man Kleinanzeigen und andere Veröffentlichungen, die den „Verkauf“ von Kleingärten vortäuschen und horrende Preise aufrufen. Solch ein Vorgehen ist unrechtmäßig, denn ein gepachtetes Grundstück kann vom Pächter oder vom Kleingartenverein nicht verkauft werden. Durch diese unlauteren Angebote wird ein schlechtes Licht auf das gesamte Kleingartenwesen geworfen. Um dem entgegenzutreten und Interessenten vor betrügerischen „Angeboten“ zu warnen, veröffentlicht der Landesverband heute zeitlich mit seinen 18 Mitgliedsverbänden einen Informationstext, wie die Übernahme eines Kleingartens richtig abläuft.
Der Landesverband streut die Informationen über Webseite, Mailings, Instagram, Facebook sowie über die Verbandszeitschrift „Gartenfreund“. Die Berliner Bezirksverbände der Kleingärtner tun es ihm gleich, dabei senden sie auch an ihre Mitgliedsvereine zur Information der einzelnen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und für den Aushang in den Kleingartenanlagen.