Ab heute, 1. September 2023, können Interessenten nachlesen, wie die Übernahme eines Kleingartens korrekt funktioniert. Warum?
Immer wieder sieht man Kleinanzeigen und andere Veröffentlichungen, die den „Verkauf“ von Kleingärten vortäuschen und horrende Preise aufrufen. Solch ein Vorgehen ist unrechtmäßig, denn ein gepachtetes Grundstück kann vom Pächter oder vom Kleingartenverein nicht verkauft werden. Durch diese unlauteren Angebote wird ein schlechtes Licht auf das gesamte Kleingartenwesen geworfen. Um dem entgegenzutreten und Interessenten vor betrügerischen „Angeboten“ zu warnen, veröffentlicht der Landesverband heute zeitlich mit seinen 18 Mitgliedsverbänden einen Informationstext, wie die Übernahme eines Kleingartens richtig abläuft.
Der Landesverband streut die Informationen über Webseite, Mailings, Instagram, Facebook sowie über die Verbandszeitschrift „Gartenfreund“. Die Berliner Bezirksverbände der Kleingärtner tun es ihm gleich, dabei senden sie auch an ihre Mitgliedsvereine zur Information der einzelnen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und für den Aushang in den Kleingartenanlagen.