Der Gartenfachberater informiert - Archiv

 

 


Tag der offenen Kleingärten



Nach dem Erfolg des letzten Jahres planen wir nun zum zweiten Mal einen Tag der offenen Kleingärten am 24.06.23. Die Idee: Innerhalb eines bestimmten Zeitfensters öffnen alle Kleingärtner*innen, die besonders stolz auf ihre schönen Gärten sind, die Gartentore und laden zum Bewundern ein. So haben alle die Möglichkeit, die benachbarten Gärten und Gartenfreunde kennenzulernen und sich auszutauschen. Weitere Infos und einen Flyer-Entwurf findet ihr hier. Wenn ihr (in Absprache mit den jeweiligen Vorständen) mit eurer Anlage teilnehmen wollt, meldet euch bitte bis zum 14.04.23 bei uns! 


Memory selber basteln

Nicht nur zu Weihnachten schön: Wer Lust hat, zu basteln kann dies mit dem Tier-Pflanzen-Memo-Spiel der Initiative „Tausende Gärten Tausende Arten“ tun. Eine Pflanze und ein Tier, das sich von hier ernährt, bilden jeweils ein Memory-Paar. Es gibt also einiges zu lernen!

Die Bastelvorlage gibt es hier:

https://www.tausende-gaerten.de/news/unser-memo-spiel/


Der Naturgartenplaner


Hier findet ihr den „Naturgartenplaner“ der Initiative „Tausende Gärten – Tausende Arten“.

usdrucken und mit Kleber und Schere losbasteln für die Planung des eigenen Naturgartens! Oder einfach nur als kleine Inspirationsquelle. Auch super geignet um mit den Kindern einen verregneten Bastelnachmittag zu verbringen!


02/2021 - Der Gartenfachberater informiert zur aktuellen Schneelage

Es ist ja vergleichsweise selten, dass in Berlin soviel Schnee fällt wie es derzeit der Fall ist. Das lässt unsere Gärten richtig zauberhaft aussehen, villeicht wenn auch noch die Sonne scheint. Für viele Gartenfreunde ist das ein Winter wie er sein soll

Für unsere Pflanzen hat die Schneedecke auch überwiegend nur positive Seiten. Man stelle sich nur vor, es hätte auch tagsüber Minusgrade ohne Schneeauflage wie in manch vergangenem Jahr. Viele empfindliche Pflanzen würden erfrieren bzw. Frostschäden davontragen. Eine schützende Schneeauflage bewahrt viele Stauden und Zwiebelpflanzen davor.

Ein zweiter Effekt der Schneeauflage ist – egal ob die Sonne sie schmelzen lässt oder höhere Temperaturen mit möglichem Regen – dass der Boden damit gut durchfeuchtet wird und das über einen längeren Zeitraum.

Jeder Gärtner sollte sich also über die jetzige Situation freuen.

Euer Bezirksgartenfachberater

Hans Werner Pilhofer


08/2019 - Schmetterlinge im Kleingarten

Jetzt im Hochsommer ist wieder die Zeit, in der die meisten Schmetterlinge im Garten zu sehen sind. In der Regel handelt es sich dabei um Tagfalter, die wie der Name schon sagt, am Tage aktiv sind. Der überwiegende Teil unserer heimischen Schmetterlinge sind allerdings Nachtfalter, die erst ab der Dämmerung im Garten anzutreffen sind.
Ich möchte mich zunächst einmal nur mit den Tagfaltern beschäftigen und die wesentlichsten Arten, die wir in unseren Gärten beobachten können, kurz vorstellen.

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Hier finden Sie den gesamten Artikel

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07/2019 - Heckenschnitt

Es gibt immer wieder Irritationen über den erlaubten Zeitpunkt eines Heckenschnitts, denn viele Gartenfreunde sind der Überzeugung, dass während der Vegetationsperiode im Sommerhalbjahr gar nicht geschnitten werden darf.

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Diese Auffassung ist nicht korrekt. Es gibt dazu eindeutige gesetzliche Regelungen im § 39 – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen – des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die ich hier zitieren möchte:

In Absatz 1) heißt es dazu:

Es ist verboten

  1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

3.   Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu   beeinträchtigen oder zu zerstören.

Absatz 5) ergänzt hierzu:

Es ist verboten

  1. ….Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September…. zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und zur Gesunderhaltung der Gehölze.

Das bedeutet:

Das Verbot bezieht sich hauptsächlich auf den Vogelschutz. Bevor also jemand seine Hecke, oder Sträucher in seinem Garten schneiden möchte, hat er sich davon zu überzeugen, dass kein Vogelnest mit Eiern oder sogar bereits geschlüpften Küken vorhanden ist. In diesem Fall muss mit dem Rückschnitt gewartet werden bis das Nest leer ist, da ja bereits die Störung verboten ist.

Im Übrigen können Hecken und Sträucher ganzjährig geschnitten werden, sofern es sich um einen Form- oder Pflegeschnitt handelt. Auch kranke und befallene Teile können problemlos entfernt werden.

Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind jedoch radikale Verjüngungsschnitte („auf Stock setzten“) und das vollständige Entfernen (Roden) von Hecken und Gehölzen verboten.

Wenn also jemand vorhat, seine Parzelle umzugestalten und vorhandene Hecken und Gehölze stark zurückschneiden oder beseitigen will, kann er das im Herbst und im Winter ab dem 1. Oktober bis zum 28. Februar ohne Probleme tun.
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